وَمَآ أَنفَقْتُم مِّن نَّفَقَةٍ أَوْ نَذَرْتُم مِّن نَّذْرٍ فَإِنَّ ٱللَّهَ يَعْلَمُهُۥ وَمَا لِلظَّٰلِمِينَ مِنْ أَنصَارٍ
“Und was immer ihr an Spenden ausgebt oder als Gelübde gelobt, Allah weiß es. Und die Ungerechten werden keine Helfer haben.” — Bubenheim & Elyas
Taberî9-10. Jh.✓ Zitat verifiziert
Laut Taberî besagt dieser Vers, dass jede Art von Spende und Gelübde der Menschen in Allahs Wissen enthalten ist, dass Allah nichts übersieht und diese zählt und jeden dafür belohnen oder bestrafen wird. Wer Spende und Gelübde um Allahs Wohlgefallen willen tut, erhält vielfache Belohnung; wer es aus Heuchelei tut und sein Gelübde zum Gehorsam gegenüber dem Teufel nutzt, verdient Strafe. Im Folgenden des Verses wird erwähnt, dass diese Ungerechten am Tage der Auferstehung keinen Helfer haben werden, der ihnen gegen Allah hilft.
فمن كانت نفقته منكم وصدقته ونذره ابتغاء مرضاة الله وتثبيتا من نفسه، جازاه بالذي وعده من التضعيف؛ ومن كانت نفقته وصدقته رياء الناس ونذره للشيطان جازاه بالذي أوعده من العقاب وأليم العذاب
Zemahşerî12. Jh.✓ Zitat verifiziert
Zemahşerî bringt zwei Möglichkeiten bezüglich der Pronomenverwendung im Vers vor: Entweder sind damit speziell das Volk Nûhs gemeint, oder gemäß der Allgemeinheit des Wortlauts sind sie auch eingeschlossen. In dem Fall, dass das Volk Nûhs gemeint ist, bemerkt er, dass zwar 'wir haben für sie bereitet' gesagt werden sollte, aber um ihre Ungerechtigkeit zu betonen, statt des Pronomens ein offenes Substantiv verwendet wurde.
إما أن يعني بهم قوم نوح ، وأصله : واعتدنا لهم ، إلا أنه قصد تظليمهم فأظهر . وإما إن يتناولهم بعمومه
Fahreddin er-Râzî12-13. Jh.✓ Zitat verifiziert
In diesem Text erörtert Fahreddin er-Râzî, wie die Mu'tazila den Vers 'den Ungerechten gibt es weder einen Helfer noch einen Fürsprech' als Beweis dafür anführt, dass es keinen Fürsprecher für die Besitzer großer Sünden gibt. Laut Fahreddin er-Râzî wird im Sprachgebrauch ein Fürsprech nicht 'Helfer' genannt, daher erfordert die Negation des Helfers nicht die Negation der Fürsprache; außerdem wird bemerkt, dass das Wort 'Ungerechter' in absoluter Verwendung den Ungläubigen meint. Außerdem wird der Umfang der Drohung im Vers in zwei Teile eingeteilt: diejenigen, die sich selbst Unrecht zufügen, und diejenigen, die anderen Unrecht zufügen (Spende von dem, das dem Berechtigten nicht zusteht, oder sie durch Heuchelei zu verderben).
واعلم أن العرف لا يسمي الشفيع ناصرا ، بدليل قوله تعالى : وفيه مسألتان : المسألة الأولى : المعتزلة تمسكوا به في نفي الشفاعة للفساق ، وذلك لأن الشفاعة نوع نصرة ، ونفي الجنس يقتضي نفي النوع
Kurtubî13. Jh.✓ Zitat verifiziert
Kurtubî konzentriert sich auf die Konstruktion der Ausdrucksweise in diesem Vers; er merkt an, dass mit einer Konstruktion wie 'ما أنفقتم فإن الله يعلمه' sich das Pronomen auf die Ungläubigen bezieht. Außerdem setzt er sich mit der Bedeutung des Wortes 'خزي' auseinander, wobei dies 'Schande/Scham' bedeuten kann, und die Schande, die die Gläubigen am Tage der Auferstehung empfinden werden, wenn sie vor den Angehörigen anderer Religionen in die Hölle eingehen, gemeint ist; für die Ungläubigen jedoch ist 'Schande' deren Vernichtung dort, während die Gläubigen sterben werden.
والخزي للكافرين هو إهلاكهم فيها من غير موت والمؤمنون يموتون فافترقوا كذا ثبت في صحيح السنة من حديث أبي سعيد الخدري أخرجه مسلم
İbn Kesîr14. Jh.✓ Zitat verifiziert
Laut Ibn Kesîr bezieht sich dieser Vers auf den Tag der Auferstehung; an jenem Tag wird es keinen Retter geben, der jemanden von Allahs Strafe und Rache befreien kann, es wird keine Möglichkeit geben, seinem zu tun zu entgehen, was er wünscht. Die Personen in diesem Zustand sind die Ungläubigen, die Allah, seinen Gesandten und sein Buch leugnen.
أي يوم القيامة لا مجير لهم منك ولا محيد لهم عما أردت بهم وهم الكافرون بالله ورسوله وكتابه
Beydâvî13. Jh.✓ Zitat verifiziert
Laut Beydâvî legen diese Verse ein allgemeines Prinzip bezüglich Spende und Gelübde fest: Jede Art von Spende und jedes Gelübde – ob wenig oder viel, verborgen oder offenkundig – steht in Allahs Wissen, und der Lohn wird danach gewährt. Obwohl das Austeilen von Almosen offen schön ist, ist es – besonders bei freiwilligen Almosen – verborgen an Arme zu geben besser und ist eine Sühne für Sünden; jedoch ist beim Pflicht-Almosen die offene Gabe vorteilhafter, da sie die Person von Verdacht fernhält. Außerdem wird erwähnt, dass die Leitung zu geben nicht die Aufgabe des Propheten ist, sondern nur durch Allahs Willen geschieht; dass Spende uneigennützig nur um Allahs Wohlgefallen willen geschehen soll und ihr Lohn vollständig gewährt wird.
وهذا في التطوع ولمن لم يعرف بالمال فإن إبداء الفرض لغيره أفضل لنفي التهمة عنه. عن ابن عباس رضي الله عنهما (صدقة السر في التطوع تفضل علانيتها سبعين ضعفا، وصدقة الفريضة علانيتها أفضل من سرها بخمسة وعشرين ضعفا)
Vergleich
Gemeinsamkeiten
Die meisten Koranausleger stimmen darin überein, dass der Vers besagt, dass Allah die Almosen und Gelübde der Menschen vollständig kennt und dafür Lohn geben wird, und dass die Ungerechten am Tage der Auferstehung keinen Helfer haben werden. Taberî, Fahreddin er-Râzî, Kurtubî und Ibn Kesîr bringen den Ausdruck 'Ungerechte' mit Ungläubigen/Leugnern in Verbindung und betonen das Thema der Fürspreche-Negation und der Strafe.
Unterschiede
Während Zemahşerî und Kurtubî sich grammatikalisch/linguistisch der Frage nähern, auf wen sich das Pronomen bezieht (das Volk Nûhs oder Ungläubige oder allgemein), verlagert Fahreddin er-Râzî die Angelegenheit auf eine theologische Grundlage im Kontext der Diskussion zwischen der Mu'tazila über die Fürsprache für die Träger großer Sünden. Beydâvî hingegen bietet eine praktische Lesart, indem er den Vers mehr an die Fiqh der Spende und Gelübde sowie die Frage der verborgen-offenen Almosengabe bindet; Kurtubîs Unterscheidung zwischen Gläubigen und Ungläubigen bezüglich der Bedeutung von 'Schande' ist auch eine eigene Betonung. Diese Unterschiede entstehen aus dem Übergang von einem frühen, sprach- und rhetorik-fokussierten Ansatz zu später expliziter werdenden theologischen Diskussionen und fiqh-ethischen Interpretationen.
Historischer Kontext
Während bei Taberî mehr Überlieferung und grundlegende Sprachanalyse hervortreten, vertiefen sich mit Zemahşerî und Fahreddin er-Râzî die rhetorische Subtilität und theologische Diskussionen; Kurtubî und Ibn Kesîr erweitern die Hadith-Stützung, Beydâvî präzisiert mit einer zusammenfassenden Synthese die fiqh-ethische Dimension. Während die grundlegende Botschaft – Allahs Wissen und die Ausweglosigkeit der Ungerechten – konstant bleibt, wurden Details wie die Richtung des Pronomens, die Fürspreche-Frage und wie Spende durchgeführt werden sollte, im Laufe der Zeit systematischer behandelt.
Bezug zur Gegenwart
Diese vergleichende Lesart lenkt die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung, jede gute Tat frei von Heuchelei und mit aufrichtigem Herzen zu verrichten, und erinnert an das Thema der Aufrichtigkeit. Außerdem kann die Betrachtung von Spende als ein Mittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität in der heutigen Zeit als eine Ermutigung verstanden werden, Hilfe auf stille und aufrichtige Weise fortzusetzen. Diese Perspektive trägt weniger den Charakter einer definitiven Aussage, sondern eher einer Aufforderung für den Einzelnen, seine eigene Absicht zu überprüfen.
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